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Pharmarecht, digital gedacht

Rechtstexte beherrschen.
Compliance sichern.

Das digitale Kompendium für pharmazeutische Gesetze, Verordnungen und Richtlinien – durchsuchbar, mit KI-Zusammenfassungen und stets aktuellem Rechtsstand. Damit Ihr Team regulatorische Fragen in Sekunden statt Stunden klärt.

150+ Rechtstexte Immer aktueller Stand Für Teams jeder Größe
Arzneimittelgesetz (AMG)
Inhalt
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Arzneimittelbegriff
§ 4 Sonstige Begriffe
§ 21 Zulassungspflicht
§ 25 Entscheidung
Gesetz
§ 2 Arzneimittelbegriff

(1) Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die zur Anwendung im oder am menschlichen Körper bestimmt sind …

(2) Als Arzneimittel gelten Gegenstände, die ein Arzneimittel enthalten …

Gemacht für alle, die im Unternehmen mit pharmazeutischen Vorschriften arbeiten

Qualitätsmanagement Regulatory Affairs Pharmakovigilanz Herstellung & QP Recht & Compliance

Jeden Paragraphen in Sekunden finden

Über 150 pharmazeutische Rechtstexte – sauber in Artikel und Abschnitte gegliedert, mit Inhaltsverzeichnis und Volltextsuche über den gesamten Bestand. Ihre Mitarbeitenden finden die relevante Stelle sofort, ohne sich durch Papierordner oder verstreute PDFs zu arbeiten.

  • Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zentral an einem Ort
  • Volltextsuche mit direktem Sprung in den Paragraphen
  • Querverweise zwischen zusammenhängenden Texten
Volltextsuche

Komplexe Texte – verständlich erklärt

Lassen Sie sich jeden Paragraphen neutral zusammenfassen oder in klare Sprache übersetzen. Das beschleunigt die Einarbeitung neuer Kolleginnen und Kollegen und schafft ein gemeinsames Verständnis – ohne den verbindlichen Originaltext zu verfälschen.

  • Neutrale Zusammenfassungen auf Knopfdruck
  • Juristensprache in verständliches Deutsch übersetzt
  • Glossar mit Definitionen der Fachbegriffe
KI-Werkzeuge
KI Zusammenfassung · § 2 AMG

§ 2 AMG definiert, was rechtlich als Arzneimittel gilt. Erfasst werden Stoffe zur Anwendung im oder am Körper, die der Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten dienen.

„Präsentationsarzneimittel“ und „Funktionsarzneimittel“ werden unterschieden – maßgeblich ist Zweckbestimmung bzw. pharmakologische Wirkung.

Abgegrenzt wird u. a. von Lebensmitteln, Kosmetika und Medizinprodukten.

Informativ, keine Rechtsberatung.

Wissen sichern statt nur nachschlagen

Halten Sie regulatorisches Wissen im Team fest: Karteikarten lassen sich selbst anlegen oder automatisch aus Artikeln generieren. So werden Schulungen, Onboarding und interne Prüfungsvorbereitung planbar – und Wissen bleibt im Unternehmen, auch bei Personalwechsel.

  • Karteien selbst anlegen oder KI-generiert
  • Lernmodus für Schulung und Onboarding
  • Geräteübergreifend im Team synchronisiert
Wissenssicherung
Frage
Was unterscheidet ein Präsentations­arzneimittel von einem Funktions­arzneimittel nach § 2 AMG?
Antwort
Beim Präsentationsarzneimittel ist die Zweckbestimmung maßgeblich, beim Funktionsarzneimittel die tatsächliche pharmakologische Wirkung.

Regulatorisches Wissen, jederzeit griffbereit

Ob am Arbeitsplatz, im Audit oder unterwegs – gespeicherte Inhalte stehen Ihrem Team zur Verfügung, auch offline. Markieren Sie relevante Stellen, speichern Sie Favoriten und exportieren Sie Artikel als PDF für Ihre Dokumentation.

Alles dabei

Mehr als ein Nachschlagewerk

Der Pharma Kodex verbindet vollständige Rechtstexte mit modernen Werkzeugen zum Recherchieren, Verstehen und Arbeiten – zugeschnitten auf den Arbeitsalltag in regulierten Unternehmen.

Artikel & Richtlinien

Über 150 Rechtstexte, sauber strukturiert und durchsuchbar.

KI-Zusammenfassungen

Komplexe Paragraphen in verständlicher Sprache – auf Knopfdruck.

Wissenssicherung

Karteikarten für Schulung und Onboarding – selbst erstellt oder KI-generiert.

Immer aktuell

Rechtstexte werden gepflegt – Ihr Team arbeitet stets mit dem gültigen Stand.

PDF-Export

Artikel sauber als PDF exportieren – für Dokumentation und Ablage.

Favoriten & Markierungen

Wichtige Artikel speichern und Textstellen farbig hervorheben.

Verschaffen Sie Ihrem Team den Überblick

Öffnen Sie den Pharma Kodex und durchstöbern Sie das Kompendium. Für den Einsatz im Unternehmen beraten wir Sie gern persönlich zu Zugängen und Umfang.

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